Der Verfassungsschutz wird die AfD bis zum Abschluss eines Gerichtsverfahrens nur als "rechtsextremen Verdachtsfall" behandeln.
Bildrechte: picture alliance / Udo Herrmann
Audiobeitrag

Der Verfassungsschutz wird die AfD bis zum Abschluss eines Gerichtsverfahrens nur als "rechtsextremen Verdachtsfall" behandeln.

Audiobeitrag
>

Verfassungsschutz setzt AfD-Einstufung als rechtsextrem aus

Verfassungsschutz setzt AfD-Einstufung als rechtsextrem aus

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird die AfD bis zum Abschluss eines Gerichtsverfahrens nur als "rechtsextremen Verdachtsfall" und nicht als "gesichert rechtsextrem" behandeln. In der Zeit darf das Amt die Partei nicht beobachten.

Über dieses Thema berichtet: Nachrichten am .

Noch während das Eilverfahren der AfD gegen ihre Einstufung als "gesichert rechtsextremistische" Bestrebung läuft, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) eine sogenannte Stillhaltezusage abgegeben. Die Einstufung wird demnach vorläufig ausgesetzt, bis das Verwaltungsgericht Köln über den AfD-Eilantrag entschieden hat, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Wann die Entscheidung im Eilverfahren getroffen wird, ist bisher unklar. Die AfD hatte gegen die neue Einstufung durch das BfV geklagt.

Verfassungsschutz behandelt AfD vorerst nicht als "gesichert rechtsextrem"

Der Verfassungsschutz erklärte der Mitteilung zufolge im gerichtlichen Verfahren, dass er die AfD bis zu der Eilentscheidung nicht öffentlich als "gesichert rechtsextremistische" Bestrebung bezeichnen und auch die entsprechende Pressemitteilung von seiner Internetseite entfernen werde. Bis zum Abschluss des Verfahrens will der Verfassungsschutz die AfD nur als "rechtsextremen Verdachtsfall" behandeln.

Diese Stillhaltezusage bedeutet allerdings nicht, dass der Verfassungsschutz von seiner Meinung abgerückt ist oder die Hochstufung zurückgenommen hat. Es ist also kein Eingeständnis, etwas falsch bewertet zu haben. Die Aussetzung gilt nur so lange, bis das Gericht zu einer Entscheidung im Eilverfahren gekommen ist.

Am Freitag hatte die Behörde nach einer jahrelangen Prüfung die Neubewertung der AfD vorgelegt. Grund für die Einstufung sei eine "die Menschenwürde missachtende, extremistische Prägung der Gesamtpartei", hieß es. Das für die Entscheidung zugrundeliegende Gutachten wurde nicht veröffentlicht. Zuvor war die AfD nur als "Verdachtsfall" geführt worden.

AfD wertet Aussetzung als Teilerfolg

Das Bundesamt für Verfassungsschutz wollte sich "mit Blick auf das laufende Verfahren und aus Respekt vor dem Gericht" in dieser Angelegenheit nicht öffentlich äußern.

Die AfD begrüßte den Schritt. "Wir wehren uns mit allen juristischen Mitteln gegen die Hochstufung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz", erklärten die AfD-Bundessprecher Tino Chrupalla und Alice Weidel in einer Pressemitteilung. "Das ist ein erster wichtiger Schritt hin zu unserer eigentlichen Entlastung und damit dem Vorwurf des Rechtsextremismus zu begegnen."

Keine Beobachtung der Partei bis zum Urteil

Die abgegebene Zusage bezieht sich nicht nur auf öffentliche Äußerungen, sondern bedeutet auch, dass der Verfassungsschutz die AfD bis zu einem Urteil nicht als gesichert extremistische Bestrebung beobachten kann.

Ein ähnliches juristisches Vorgehen gab es auch bei der Einstufung der AfD als "rechtsextremer Verdachtsfall" und der Einstufung der früheren Jugendorganisation der Partei, der Jungen Alternative, als "gesichert rechtsextreme" Gruppierung. Ohne die Zusage hätte das Gericht auch anordnen können, dass der Verfassungsschutz bis zur Überprüfung die Einstufung ruhen lässt.

Mit Informationen von AFP, dpa und Reuters

Das ist die Europäische Perspektive bei BR24.

"Hier ist Bayern": Der BR24 Newsletter informiert Sie immer montags bis freitags zum Feierabend über das Wichtigste vom Tag auf einen Blick – kompakt und direkt in Ihrem privaten Postfach. Hier geht’s zur Anmeldung!

OSZAR »
OSZAR »